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§ Sicherheitstechnische
Prüfungen von Betriebsanlagen, technische Arbeitsmittel und Verfahren
§ Beratung bei der
Sicherheitstechnischen Ausrüstung ihrer Maschinen und Anlagen
§ Arbeitsstättenbegehung
um Unfallrisiken am Arbeitsplatz entgegen zu wirken
§ Beratung bei der
Arbeitsplatzgestaltung
§ Sicherheitstechnische
Unterweisungen
§ Analyse der
Arbeitsplätze und des Arbeitsumfeldes im Hinblick auf technische
Schwachstellen
§ Beratung bei der
Planung, Anschaffung und Unterhaltung von beweglichen und ortsfesten
Betriebsmitteln, Maschinen und komplexen Betriebsanlagen
§ Beratung bei der
Einhaltung der sicherheitstechnischen Vorschriften und Regelungen unter
Berücksichtigung von Risikoabschätzung am
Arbeitsplatz
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